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Hass im Netz: Was du tun kannst

Vielleicht warst auch du schon einmal von Hass im Netz betroffen oder hast ihn als Außenstehende:r mitbekommen. Wir stellen dir vier Tipps vor, mit denen du dich gegen Hate Speech wehren kannst.

Hass im Netz begegnet uns allen voran in den sozialen Netzwerken, wo es häufig zu „Hate Speech“ kommt, also Hass- und Gewaltäußerungen gegenüber bestimmten Personen(gruppen). Dies können beispielsweise Drohungen, Beleidigungen oder rassistische beziehungsweise diskriminierende Äußerungen sein.

Einer forsa-Studie zufolge sind drei Viertel der Deutschen von Beleidigungen im Internet betroffen, davon besonders die Altersgruppe der 25- bis 44-Jährigen. Hass im Netz kann laut einer Studie von Campact und anderen Beteiligten negative Auswirkungen wie beispielsweise emotionalen Stress, Angst und Depressionen hervorrufen.

Solltest du selbst von Hass im Netz betroffen sein, versuche zunächst, Ruhe zu bewahren. Anders als es im realen Leben der Fall ist, kennst du die User:innen aus dem Internet in der Regel nicht persönlich. Dieser Umstand bedeutet allerdings eine deutlich geringere Hemmschwelle seitens der Täter:innen. Wir geben dir vier wichtige Tipps, mit denen du dich als Betroffene:r gegen Hass im Netz wehren kannst.

Hass im Netz überwinden: Blockiere die Urheber:innen

Sollte dir Hass im Netz selbst begegnen, beispielsweise in Form von Beleidigungen in sozialen Netzwerken, solltest du handeln. Im ersten Schritt blockierst du am besten den oder die Urheber:in des Kommentars. So setzt du ein deutliches Zeichen und machst der Person klar, dass du ihr Handeln nicht einfach hinnimmst.

Zugleich verhinderst du damit aber auch, zukünftig weiterhin durch den- oder diejenige angegriffen werden zu können. Diese Maßnahme hilft dir außerdem, etwas Abstand zu der Situation zu gewinnen.

Anzeige gegen Hass im Netz erstatten

Auch mit einer Anzeige bei der Polizei kannst du dich gegen Hass im Netz wehren. Dafür musst du übrigens nicht zwangsläufig ein Polizeirevier aufsuchen. Stattdessen kann die Onlinewache der Polizei eine Anlaufstelle sein, um auf derartige Straftaten aufmerksam zu machen.

Dort kannst du auch Screenshots der Tat als Beweismaterialien hinzufügen. Bedenke dabei, dass nicht jede Anzeige erfolgreich ist. Laut dem NDR ist es aus juristischer Sicht nämlich nicht immer ganz einfach, klar zwischen Meinungsfreiheit und strafbarer Hassrede zu unterscheiden.

Gegenrede zum Hass im Netz formulieren

Wirst du durch Hasskommentare im Netz beleidigt, suche dir am besten Unterstützung: Beleidigt der oder die Urheber:in noch weitere Personen? Zusammen mit den weiteren Betroffenen und anderen Verbündeten ist es empfehlenswert, eine Gegenrede zu formulieren, in der ihr Stellung bezieht und eine klare Haltung gegenüber Hate Speech zeigt.

Bleibe in der Gegenrede möglichst sachlich und frage nach seriösen Quellen und Belegen für die Behauptungen der Hasskommentar-Urheber:innen. Am Ende soll hier das Ziel weniger darin bestehen, den oder die Täter:in zu überzeugen. Stattdessen positionierst du dich deutlich gegen Diffamierungen und diskriminierende Generalisierungen. Diese Grenze machst du so vor allem den mitlesenden Dritten deutlich.

Beratungsstellen gegen Hass im Netz aufsuchen

Bist du von Hass im Netz betroffen, solltest du damit nicht alleine umgehen, sondern Hilfe in Anspruch nehmen. Das können Freund:innen sein, mit denen du über das Geschehene sprichst und es auf diese Weise verarbeitest. In schwierigen Fällen und wenn dich Beleidigungen aus dem Internet emotional sehr stark belasten, bieten sich aber vor allem spezialisierte Beratungsstellen an.

Die in Berlin ansässige Beratungsstelle HateAid richtet sich speziell an Betroffene digitaler Gewalt. Sie bietet dir die Möglichkeit, professionelle Beratungen persönlich, telefonisch oder per E-Mail in Anspruch zu nehmen. Die Organisation unterstützt Betroffene auch, wenn sie gegen Hass im Netz mit einer Zivilklage vorgehen wollen. Dafür übernimmt HateAid gegebenenfalls die Kosten für eine anwaltliche Beratung und Vertretung sowie die Kosten des Gerichtsverfahrens. Finanziert wird diese Unterstützung durch Straf- und Schmerzensgelder, die Betroffene an die Beratungsstelle spenden können.