Ein abgebrochener Zahn löst bei vielen Panik aus – doch als erfahrener Zahnarzt kann ich Ihnen versichern: In den meisten Fällen lässt sich das Stück wieder fachgerecht ankleben. Mit den richtigen Ersten-Hilfe-Maßnahmen erleichtern Sie Ihrem Behandler die Arbeit erheblich.
Zahn abgebrochen: Professionelle Erste-Hilfe-Maßnahmen
Ein Unfall ist schnell passiert – sei es durch Sturz, Stoß oder einen harten Bissen. Bleiben Sie ruhig: Der Zahnarzt kann den Splitter häufig nahtlos wiederbefestigen.
So gehen Sie richtig vor:
- Entfernen Sie die Zahnsplitter aus dem Mund. Waschen Sie zuvor gründlich die Hände und betrachten Sie den Schaden im Spiegel.
- Vermeiden Sie es, den beschädigten Zahn zu berühren – besonders wenn der Nerv freiliegt.
- Halten Sie das abgebrochene Stück feucht, idealerweise in einer Zahnrettungsbox, kalter H-Milch, steriler Kochsalzlösung oder einem feuchten Gefrierbeutel.
- Bei Blutung beißen Sie sanft auf ein sauberes Taschentuch.
Das lassen Sie unbedingt sein:
- Das Stück austrocknen lassen.
- Es in Leitungswasser legen.
- Die Splitter im Mund belassen oder trocken in der Hand transportieren.
Wichtig: Suchen Sie umgehend einen Zahnarzt auf.
Optimale Nachsorge für langfristigen Erfolg
Nach der professionellen Versorgung durch Ihren Zahnarzt ist konsequente Nachsorge entscheidend. Folgen Sie den individuellen Anweisungen Ihres Arztes – hier die wichtigsten Tipps aus der Praxis:
- Verzichten Sie für ca. eine Woche auf harte Nahrung, bis der Zahn stabil ist.
- Führen Sie gründliche, aber sanfte Zahn- und Mundhygiene durch – mit einer Zahnbürste mit weichen Borsten. Ignorieren Sie den betroffenen Zahn nicht.
- Nutzen Sie vereinbarte Nachkontrolltermine strikt.
- Antibakterielle Mundspülungen helfen, Entzündungen vorzubeugen.
Zahn abgebrochen: Wer trägt die Behandlungskosten?
Die Kostenübernahme hängt von Ihrer Versicherungssituation ab, z. B. ob Sie eine Zahnzusatzversicherung haben.
Laut der Deutschen Familienversicherung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse das Ankleben. Bei Bedarf an Krone oder Füllung tragen Sie etwa die Hälfte selbst.
Tipp: Bei Unfall melden Sie den Schaden Ihrer Unfallversicherung. Bei Beteiligung Dritter (z. B. Sportunfall) kontaktieren Sie deren Haftpflichtversicherung.