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Grünling: So erkennst und vermeidest du ihn

Der Grünling ist ein Giftpilz, der vor allem in sandigen Kiefernwäldern zuhause ist und früher verzehrt wurde. Mehr Wissenswertes zum Lamellenpilz findest du hier.

Der Grünling (Tricholoma equestre) ist ein Lamellenpilz aus der Familie der Ritterlingsverwandten. Von der Deutschen Gesellschaft für Mykologie wurde er zum Pilz des Jahres 2021 ernannt. Bis vor gar nicht allzu langer Zeit war er ein beliebter und schmackhafter Speisepilz. Inzwischen warnen Expert:innen jedoch vor dem Verzehr, nachdem 2001 mehr als ein Dutzend Vergiftungsfälle mit teils tödlichem Ausgang auftraten.

Grünlinge: Verzehrbar oder giftig?

Die Deutsche Gesellschaft für Mykologie erklärt, dass es sich bei den Vorfällen 2001 um schwere Rhabdomyolyse-Fälle handelte, sich also gewisse Muskelfasern auflösten. Dazu gehört unter anderem die Herzmuskulatur. Dabei wird Myoglobin freigesetzt, ein lebenswichtiges Protein, welches in den Muskeln für den Sauerstofftransport verantwortlich ist. Wenn es allerdings außerhalb der Muskeln in stark erhöhter Konzentration vorliegt, kann dies zu akutem Nierenversagen führen. Die betroffenen Personen hatten über mehrere Tage oder Wochen hinweg eine größere Menge an Grünlingen verzehrt und eine Muskelschwäche erlitten, die bei einigen tödlich endete. 

Seitdem raten Expert:innen davon ab, Grünlinge zu verzehren. Da aber in älteren Pilzbüchern und -ratgebern der Grünling oftmals noch als Speisepilz deklariert wird, wird der Grünling teilweise weiterhin geerntet und verzehrt.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat sich in einer Stellungnahme von 2004 zu den gesundheitlichen Risiken beim Verzehr von Grünlingen geäußert. Als Ergebnis wird dort genannt, dass aufgrund der damaligen Datengrundlage keine abschließende Risikobewertung möglich ist. Bis zum Jahr 2004 war dem BfR kein deutscher Fall einer Rhabdomyolyse aufgrund des Verzehrs von Grünlingen bekannt. Daher stufte das Institut das Risiko für eine Unverträglichkeitsreaktion als „eher gering“ ein.

Auch neuere Studien zweifeln laut Deutsche Gesellschaft für Mykologie die generelle Giftigkeit des Pilzes an. So wird in einer Studie aus dem Jahr 2018 behauptet, dass der Grünling nicht als toxische Art betrachtet werden kann und dass er keine größere Gesundheitsgefahr als andere Pilze darstellt, die zurzeit als essbar eingestuft werden.

Die Deutsche Gesellschaft für Mykologie selbst rät allerdings weiterhin davon ab, Grünlinge zu verzehren. 

Hier wachsen Grünlinge und so erkennst du sie

Grünlinge wachsen laut der Deutschen Gesellschaft für Mykologie in sandigen Kiefernwäldern. An der Oberfläche erscheint der Fruchtkörper von August bis November. 

Anhand dieser Merkmale kannst du erkennen, ob es sich bei einem Pilz um einen Grünling handelt:

  • Die Pilze weisen einen bis zu 12 Zentimeter breiten, polsterförmigen Hut auf, der mit anliegenden Schüppchen bedeckt ist und gelb-grünlich bis braun-grünlich gefärbt sein kann.
  • Die Oberfläche des Huts ist feucht und schmierig, sodass Nadeln und Sandkörner oft daran kleben bleiben.
  • Auf der Hutunterseite befinden sich engstehende, aber tiefe Lamellen, die eine schwefel- bis zitronengelbe Färbung haben können.
  • Der Stiel ist bis zu zehn Zentimeter lang, zylindrisch und meistens von hellerer Färbung als der Hut.
  • Das Fleisch schmeckt und riecht mehlig-gurkig. 

Beim Grünling herrscht Verwechslungsgefahr mit anderen Pilzen:

  • Galliger Ritterling: Er weist eine kegelförmigere Hutform auf und einen scharfen Geschmack.
  • Schwefelritterling: Dabei handelt es sich um einen giftigen Pilz. Er ist vom Grünling unterscheidbar anhand seiner entfernt stehenden Lamellen (der Grünling hat eng stehende Lamellen) und einen sehr starken und auffälligen Geruchs.
  • Grüngelber Ritterling: im Gegensatz zum Grünling sind seine Lamellen weißlich. Er ist essbar.
  • Grüner Knollenblätterpilz: er ist giftig und kann tödlich sein. Er kann gelbgrün bis zu olivgrün oder olivbraun sein.

Grünlinge und Artenschutz

Der Grünling gehört laut Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) zu den besonders geschützten Arten. Daher ist es in Deutschland verboten, den Pilz zu ernten und weder ihn noch seinen Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.